Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung: | Junggrüne Vision 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | N.N2 Finanzen |
Antragsteller*in: | Felix Frauendorf |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 12.05.2016, 02:35 |
Veranstaltung: | Junggrüne Vision 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | N.N2 Finanzen |
Antragsteller*in: | Felix Frauendorf |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 12.05.2016, 02:35 |
Die kommunalen Wahlbeamte (Bürgermeister, Landräte, Beigeordnete) erhalten schon
nach 8 jähriger Wartezeit und der Vollendung des 45. Lebensjahres
Pensionsansprüche. (vgl. Landesbeamtengesetz §119 Abs. 4). Dieses Privilig gilt
es abzuschaffen und es soll das normale Renteneintrittsalter wie bei jedem
Arbeitnehmer festgesetzt werden.
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